Auszug
Schulordnung Ober- und Abendoberschulen vom 11. Juli 2011 (SächsGVBl. S. 277, 365),
die zuletzt durch Artikel 2 der Verordnung vom 31. Juli 2023 (SächsGVBl. S. 630) geändert worden ist
"§ 8
Schulwechsel an eine andere Oberschule oder an eine Gemeinschaftsschule
1Schüler können aus wichtigem Grund an eine andere Oberschule wechseln. 2Ab der Klassenstufe 7 ist der Wechsel nur in denselben Bildungsgang möglich. 3Die Entscheidung über die Aufnahme trifft der Schulleiter der aufnehmenden Schule im Benehmen mit der abgebenden Schule. 4"
Für den Schulwechsel wird benötigt:
1x Antrag auf Schulwechsel ( Oberschule zu Oberschule) ( Gymnasium zu Oberschule)
1x aktuelle Notenübersicht
1x Kopie letztes Zeugnis
1x Kopie Geburtsurkunde
Unvollständige Unterlagen können nicht berücksichtigt werden.
Nach Prüfung dieser Unterlagen erhalten Sie Bescheid, ob Ihr Kind aufgenommen werden kann.
